Ein neuer Aufruf unterstützt öffentliche Tourismusinfrastruktur in bestimmten Entwicklungs- und Berggebieten. Das Geld geht nicht automatisch an alle Gemeinden – und ist kein Zuschussprogramm für private Ferienhäuser.

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Ein Förderaufruf, noch keine Liste neuer Baustellen

Kroatiens Tourismus- und Sportministerium hat am 19. Oktober einen Aufruf über 40 Millionen Euro für öffentliche touristische Infrastruktur veröffentlicht. Gefördert werden sollen Angebote, die Naturräume erschließen und Freizeitaktivitäten ermöglichen. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Programm 2021–2027.

Für Reisende klingt das nach neuen Wegen, Aussichtspunkten und Ausflugszielen. Zunächst ist es aber ein Bewerbungsverfahren. Welche Projekte tatsächlich ausgewählt werden, wann sie gebaut werden und ab wann Besucher sie nutzen können, steht mit der Veröffentlichung des Aufrufs noch nicht fest.

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Nicht jede Kommune und nicht jeder Eigentümer ist gemeint

Antragsberechtigt sind nach der Ministeriumsübersicht Einheiten der lokalen und regionalen Selbstverwaltung. Der räumliche Zuschnitt beschränkt sich auf unterstützte beziehungsweise bergige Gebiete; hinzu kommt die Einstufung der betreffenden Gemeinde in die Gruppen II bis IV des Tourismusentwicklungsindex 2025.

Diese Bedingungen sind gemeinsam zu prüfen. Eine ländliche Lage allein bedeutet noch keine Förderfähigkeit. Für private Vermieter oder Eigentümer eines Ferienhauses ist der Aufruf kein direkter Antragstopf. Wer ein örtliches Vorhaben unterstützen möchte, kann sich an die Gemeinde wenden, sollte aber nicht mit einer persönlichen Förderung für einen Pool oder eine Gästezufahrt rechnen.

Gemalte Symbolszene einer kommunalen Besprechung zu Wegen und Aussichtspunkten
Golden Beach / OpenAI ImageGen · KI-Symbolillustration; keine tatsächlichen Personen, Baupläne oder dokumentierten Vorgänge
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Welche Größenordnung hinter den Zahlen steht

Das Ministerium nennt Zuschüsse zwischen 500.000 und zwei Millionen Euro je Projekt, bei einer Förderquote von bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten. Als Beispiele werden unter anderem Aussichtspunkte, Rastplätze, Badebereiche sowie Berg-, Wander- und Themenwege genannt.

Förderquote und Gesamtkosten sind nicht dasselbe. „Bis zu“ bedeutet zudem keinen automatischen Anspruch auf den Höchstsatz. Für eine Kommune gehören auch Eigenanteil, nicht förderfähige Ausgaben und der spätere Betrieb zur Entscheidung. Ein Weg muss nach seiner Eröffnung weiterhin unterhalten werden; ein neues Schild allein schafft noch kein dauerhaft nutzbares Angebot.

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Bis Dezember läuft die Bewerbung

Die Einreichung begann laut Bekanntmachung am 19. Oktober um 12:00 Uhr und endet am 18. Dezember 2026 um 12:00 Uhr. Verbindlich sind die vollständigen Unterlagen des Aufrufs und mögliche veröffentlichte Änderungen. Die ministerielle Nachricht ist ein Überblick, keine vollständige Antragsberatung.

Für die weitere Berichterstattung wird die Auswahlphase wichtig: Welche Orte bekommen welche Projekte, wie werden Besucher geführt und wie werden empfindliche Flächen geschützt? Erst dann lässt sich aus dem Fördervolumen eine konkrete Reisemeldung machen. Bis dahin ist die Nachricht ein neuer Finanzierungsspielraum für klar abgegrenzte öffentliche Vorhaben.

Faktenlage

Quellen & Datenstand

Die Quellen tragen die Fakten. Planungshinweise und Empfehlungen sind redaktionelle Einordnungen von Golden Beach.

  1. Aufruf über 40 Millionen Euro für öffentliche TourismusinfrastrukturMinisterium für Tourismus und Sport · 19. Oktober 2026Budget, Berechtigte, Gebiets- und Indexbedingungen, Zuschusshöhe, Quote und Frist
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