Die ausgeweitete Pflicht zu Referenzpreisen und digitalen Preislisten wurde verschoben. Bestehende Pflichten verschwinden dadurch nicht. Für Verbraucher zählt außerdem der Unterschied zwischen einem historischen Vergleichswert und einem gedeckelten Preis.
Der neue Termin steht im Amtsblatt
Kroatiens Regierung hat den Beginn zweier ausgeweiteter Transparenzpflichten vom 1. Oktober auf den 17. November 2026 verlegt. Die Änderungen wurden am 29. September in Narodne novine 110/2026 veröffentlicht und traten am 30. September in Kraft. Geändert wurde jeweils der Starttermin der zugrunde liegenden Entscheidung.
Das betrifft einerseits zusätzliche historische Vergleichspreise am Verkaufs- beziehungsweise Leistungsort und in erfasster Werbung. Andererseits geht es um die Veröffentlichung maschinenlesbarer Preislisten. Beides soll Preisentwicklungen nachvollziehbarer machen. Die Verschiebung ist keine Ankündigung, sämtliche bisherigen Preisangaben bis November auszusetzen.
Was eine sidrena cijena ist
Der kroatische Ausdruck sidrena cijena bezeichnet hier einen historischen Referenzpreis. Nach der neuen Regel soll neben dem aktuellen Preis grundsätzlich der für das Produkt oder die Dienstleistung am 10. September 2026 geltende reguläre Preis erscheinen. Besondere Verkaufsformen werden beim Referenzwert ausgenommen.
Ein solcher Wert zeigt eine Veränderung gegenüber einem festgelegten Tag. Er sagt nicht automatisch, ob das Angebot im Vergleich zu anderen Anbietern günstig ist. Und er ist kein Höchstpreis: Aus dem zusätzlichen Schild folgt allein noch kein Verbot, heute mehr zu verlangen. Preisobergrenzen sind eine andere Regelungsfrage.
Warum im Supermarkt weiterhin ein Datum aus 2025 auftaucht
Für bereits erfasste Waren aus den Kategorien Lebensmittel, Getränke, Kosmetik, Reinigungsmittel, Toilettenbedarf und Haushaltsprodukte bleibt in der neuen Entscheidung der bisherige Vergleichsstichtag 2. Mai 2025 ausdrücklich erhalten. Nicht jedes zusätzliche Preisschild wird also im November auf denselben neuen historischen Wert umgestellt.
Leser sollten deshalb erst das angegebene Referenzdatum prüfen. Ein Preisvergleich kann sonst zwei verschiedene Zeiträume vermischen. Ein Artikel, der gegenüber Mai 2025 teurer geworden ist, muss sich seit September 2026 nicht nochmals verteuert haben. Beide Aussagen können gleichzeitig zutreffen oder eben nicht.
Was digitale Preislisten künftig leisten sollen
Die zweite Entscheidung verlangt Preislisten im CSV- oder XML-Format und richtet diese Veröffentlichungspflicht an Händler und Dienstleister mit eigener Website. Händler sollen die Produktlisten täglich spätestens bis 8 Uhr für den jeweiligen Arbeitstag aktualisieren. Dienstleister aktualisieren bei jeder Preisänderung spätestens bis 8 Uhr am Tag der Veröffentlichung der Änderung.
Die Listen sollen 30 Tage zugänglich bleiben. Bei Produkten sind unter anderem Bezeichnung, Code, Marke, gegebenenfalls Mengeneinheit und Grundpreis, Verkaufspreis, Referenzpreis, Barcode und Verfügbarkeit vorgesehen. Bei Dienstleistungen sind Bezeichnung, Verkaufspreis und Referenzpreis erfasst. Die vorgeschriebene technische Zugänglichkeit soll automatisierte Vergleiche ermöglichen.
Was ein guter eigener Preisvergleich zusätzlich braucht
Auch eine strukturierte Liste nimmt Verbrauchern die Prüfung des Produkts nicht ab. Vergleiche dieselbe Packungsgröße, dieselbe Variante und denselben Verkaufsort. Achte darauf, ob ein niedriger Preis an eine Kundenkarte, eine bestimmte Menge oder eine zeitlich begrenzte Aktion geknüpft ist. Der Grundpreis pro Kilogramm oder Liter kann einen vermeintlichen Vorteil kleinerer Packungen relativieren.
Das ist unsere praktische Empfehlung, keine zusätzliche gesetzliche Pflicht aus den beiden Beschlüssen. Für Dienstleistungen gilt entsprechend: Prüfe den beschriebenen Leistungsumfang. Zwei Angebote mit ähnlichem Namen können unterschiedliche Dauer, Ausstattung oder enthaltene Zusatzleistungen haben.
Bis November und danach aufmerksam lesen
Bis zum neuen Startdatum bleiben die bestehenden Regeln maßgeblich. Die Amtsblattänderungen verschieben das Inkrafttreten der ausgeweiteten Entscheidungen; sie löschen nicht rückwirkend schon geltende Pflichten. Für Unternehmen ist deshalb die Kombination aus bisheriger Regelung, neuen Entscheidungen und den Septemberänderungen entscheidend.
Für Reisende und Menschen, die in Kroatien leben, könnte die erweiterte Veröffentlichung den Vergleich erleichtern. Wie gut Daten tatsächlich gepflegt und vergleichbar angeboten werden, zeigt erst die praktische Umsetzung. Ein angekündigtes Dateiformat ist noch kein Beweis, dass jeder Anbieter am ersten Tag fehlerfreie Daten liefert.
Faktenlage
Quellen & Datenstand
Die Quellen tragen die Fakten. Planungshinweise und Empfehlungen sind redaktionelle Einordnungen von Golden Beach.
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