Studenac beantragt eine präventive Restrukturierung, ein Logistikgläubiger fordert dagegen die Insolvenz. Das Handelsgericht Split hat bislang keines der Verfahren eröffnet – es verlangt Unterlagen und eine Stellungnahme.
Drei Akten bedeuten noch kein eröffnetes Verfahren
Beim Handelsgericht Split sind zur Studenac d.o.o. drei Akten veröffentlicht. Unter St-431/2026 beantragte das Unternehmen selbst ein Vorinsolvenzverfahren. Der Gläubiger A&G LOGISTIKA 01 stellte zwei separat registrierte Insolvenzanträge, St-432/2026 und St-433/2026.
Bis zum geprüften Stand vom 26. September hat das Gericht weder die Vorinsolvenz noch eine Insolvenz eröffnet. Es prüft Voraussetzungen und Reihenfolge der Eingaben. Deshalb ist weder „Studenac ist insolvent“ noch „die Vorinsolvenz läuft“ eine korrekte Kurzfassung.
Was die Beschlüsse vom 24. und 25. September sagen
Am 24. September forderte das Gericht Studenac auf, binnen acht Tagen unter anderem den Eröffnungsgrund, eine vollständige Vermögens- und Schuldenübersicht, aktuelle Finanzdaten, die Beschäftigtenzahl und gegebenenfalls einen Restrukturierungsplan nachzureichen. Ohne ausreichende Ergänzung kann der Antrag zurückgewiesen werden.
Am folgenden Tag verlangte das Gericht binnen drei Tagen eine Stellungnahme zur Eingabe von A&G LOGISTIKA 01. Der Gläubiger argumentiert, sein erster Insolvenzantrag sei am 23. September früher eingegangen als Studenacs Antrag. Das ist die Position des Antragstellers, noch keine gerichtliche Entscheidung über Vorrang, Forderung oder Insolvenzgrund.
Vorinsolvenz und Insolvenz verfolgen verschiedene Wege
Das kroatische Predstečaj-Verfahren soll bei drohender Zahlungsunfähigkeit eine Neuordnung ermöglichen und den Geschäftsbetrieb erhalten. Ein Stečaj-Verfahren setzt dagegen einen gesetzlich relevanten Insolvenzgrund voraus und dient der gemeinsamen Befriedigung der Gläubiger.
Studenac beruft sich in seinem Antrag auf drohende Zahlungsunfähigkeit. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, entscheidet das Gericht erst nach Prüfung. Die vom Logistikunternehmen behauptete Forderung von rund 800.000 Euro und dessen weitergehende Insolvenzargumente sind ebenfalls nicht gerichtlich festgestellt.
Die Liquiditätsrechnung erklärt den Zeitdruck
Studenac nennt zum Antragszeitpunkt 10,31 Millionen Euro Bankguthaben und 60,61 Millionen Euro bereits fällige Lieferantenverbindlichkeiten. Für die nächsten rund 30 Tage führt das Unternehmen weitere 76,08 Millionen Euro Lieferantenverbindlichkeiten sowie 13,50 Millionen Euro für Löhne, Steuern und Beiträge an. Erwartete Einzahlungen beziffert es für denselben Zeitraum mit 59,02 Millionen Euro.
Hinzu kommen auslaufende oder eingefrorene Kredit- und Factoringlinien. Eine Rate von 6,375 Millionen Euro aus einer größeren Finanzierung war zum 30. September fällig. Diese Angaben stammen aus Studenacs eigenem Gerichtsantrag; sie erklären den Restrukturierungswunsch, ersetzen aber nicht die gerichtliche Prüfung.
2025 wuchs der Umsatz, der Verlust aber ebenfalls
Der mit dem Antrag eingereichte Jahresabschluss nennt für 2025 rund 851,46 Millionen Euro Umsatz und Betriebserträge von 854,41 Millionen Euro. Gleichzeitig entstand ein Jahresverlust von 30,56 Millionen Euro, nach 0,69 Millionen Euro im Vorjahr. Das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern lag bei minus 5,36 Millionen Euro.
Kredite und Darlehen beliefen sich auf 288,89 Millionen Euro, Leasingverbindlichkeiten auf 160,51 Millionen Euro. Zusammen sind das knapp 449,4 Millionen Euro Finanzierung – nicht 450 Millionen Euro reine Bankschulden. Das Eigenkapital war mit 50,70 Millionen Euro positiv; der Abschlussprüfer erteilte ein uneingeschränktes Urteil, verwies aber wegen Vertragsverletzungen und fehlender Verzichtserklärungen auf eine wesentliche Unsicherheit zur Fortführung.
Die Läden sollen offen bleiben
Studenac erklärt, Filialen blieben geöffnet, Beschäftigte arbeiteten weiter und Waren seien verfügbar. Auch die Handelsgewerkschaft STH schreibt, Arbeitsverträge und materielle Rechte seien vorerst unverändert und der Kollektivvertrag gelte weiter.
Das sind wichtige Aussagen zum laufenden Betrieb, aber keine Garantie für jede einzelne Filiale und jede künftige Lieferung. Eine aktuelle Filialsuche kann Öffnungszeiten zeigen; sie beweist nicht automatisch den Warenbestand jedes Standorts. Für Kundinnen und Kunden gibt es derzeit keinen belegten Grund zu Hamsterkäufen oder zur pauschalen Meidung der Kette.
Darauf kommt es als Nächstes an
Entscheidend sind nun Studenacs Ergänzungen, die Antwort auf den Gläubigereinwand und die gerichtliche Klärung, welcher Antrag zulässig und vorrangig ist. Danach folgt erst die Entscheidung, ob ein Verfahren eröffnet wird und auf welcher Grundlage.
Zusätzlich werden die Fälligkeiten Ende September, die Haltung der Banken, gesicherter Lieferantenforderungen und die tatsächliche Versorgung der Filialen wichtig. Jede neue Meldung muss deshalb einem konkreten Gerichtsdokument, Unternehmensbericht oder belegbaren Betriebsereignis zugeordnet werden.
Faktenlage
Quellen & Datenstand
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