Die Umweltministerin will bis 20. September den vollständigen Sanierungsplan vorlegen. Die von Initiativen verlangte Räumung binnen drei Monaten ist dagegen keine Regierungszusage.
Der Protest brachte zwei verschiedene Fristen auf den Tisch
Vertreter von rund fünfzehn Bürgerinitiativen und Umweltverbänden demonstrierten am 5. September auf dem Zagreber Ban-Jelačić-Platz für eine schnellere Sanierung des früheren PPK-Velebit-Geländes bei Gospić. Eine verlässliche amtliche Teilnehmerzahl wurde in den geprüften Berichten nicht genannt.
Die Initiativen verlangten einen vollständigen Sanierungsplan binnen zwanzig Tagen und die Entfernung der geschätzt 33.000 Tonnen vergrabenen gefährlichen Abfälle innerhalb von drei Monaten. Forderung und staatliche Zusage sind dabei strikt zu trennen.
Zugesagt ist die Vorstellung des Plans bis 20. September
Umweltministerin Marija Vučković kündigte im HRT-Interview an, den vollständigen Sanierungsplan bis zum 20. September öffentlich vorzustellen. Nach ihrer Darstellung war dieser Termin bereits bei einem Treffen Ende Juli vereinbart worden.
Der Termin betrifft die Präsentation des Plans. Er ist weder der Beginn aller Arbeiten noch ein zugesagtes Enddatum für die Räumung. Gesamtkosten, verbindliche Ausführungsfristen und die Reihenfolge sämtlicher Arbeiten müssen sich erst aus dem angekündigten Plan und den Vergaben ergeben.
Die Drei-Monats-Frist bleibt eine Forderung
Auf die Forderung nach einer vollständigen Entfernung innerhalb von drei Monaten legte sich Vučković nicht fest. Sie sagte, die Dauer werde ein wichtiger Bestandteil des Plans sein, drei Monate ließen sich derzeit aber schwer zusagen.
Damit wäre eine Überschrift wie ‚Regierung räumt bis Dezember alles weg‘ unbelegt. Belastbar sind derzeit der Termin für die Planvorstellung und die politischen Forderungen der Initiativen – nicht ein bestätigter Abschluss der Gesamtsanierung innerhalb eines Vierteljahres.
Für die ersten Entscheidungen läuft noch eine Rechtsmittelfrist
Für die wasserdichte Zwischenabdeckung und den Abtransport des in Big Bags gelagerten Materials liegen Auswahlentscheidungen vor. Am 4. September verwies die Regierung jedoch auf eine zehntägige Rechtsmittelfrist.
Erst wenn diese ohne Komplikationen endet, können Verträge und Arbeitsbeginn folgen. Die Aussage, der Abtransport könne dann rasch starten, ist deshalb an eine Bedingung geknüpft und keine Bestätigung, dass am Gelände bereits geräumt wird.
Oberflächenabfall und vergrabene Asche bleiben getrennte Verfahren
Für rund 4.500 Tonnen lose an der Oberfläche liegendes Material wurden Angebote geprüft; für den schwersten Teil mit geschätzt 32.000 bis 33.000 Tonnen vergrabener Asche wird ein eigener Beschaffungsweg vorbereitet. Der Stand einer Phase sagt nichts über den Abschluss der anderen aus.
Die Regierung nannte für das große Verfahren eine formale Einleitung ungefähr Ende September. Auch das wäre ein Vergabeschritt und noch keine physische Entfernung der vergrabenen Masse.
Trinkwasserbefund und Flächensanierung beantworten verschiedene Fragen
Die Regierung verweist weiterhin darauf, dass das Wasser aus der öffentlichen Versorgung nach den vorliegenden Untersuchungen ordnungsgemäß sei. Diese Aussage betrifft die geprüfte Wasserversorgung und nicht den Abschluss oder die Umweltbilanz der Abfallfläche.
Umgekehrt beweist die notwendige Sanierung allein keine konkrete Belastung jedes Brunnens oder jeder Leitung. Für Gesundheits- und Reiseentscheidungen zählen aktuelle Messwerte und Anweisungen der zuständigen Stellen, für die Fläche dagegen Verträge, Arbeitsbeginn, Mengenbilanz und Entsorgungsnachweise.
Diese fünf Nachweise machen den weiteren Verlauf überprüfbar
Nach dem 20. September sollte der angekündigte Plan fünf Dinge klar benennen: die Reihenfolge der Maßnahmen, Auftragnehmer beziehungsweise Vergabewege, Starttermine, realistische Endfristen und die Finanzierung. Ohne diese Angaben bleibt eine Präsentation politisch wichtig, aber praktisch unvollständig.
Danach zählen sichtbare Meilensteine: unterschriebene Verträge, eingerichtete Baustelle, abgefahrene und nachweislich übernommene Mengen sowie ein dokumentierter Abschluss. Genau daran lässt sich messen, ob aus dem Zeitplan tatsächliche Sanierung wird.
Faktenlage
Quellen & Datenstand
Die Quellen tragen die Fakten. Planungshinweise und Empfehlungen sind redaktionelle Einordnungen von Golden Beach.
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