Kroatien unterstützt betroffene Arbeitgeber, deren Betrieb durch direkte oder indirekte Brandfolgen stillsteht. Gefördert werden unbefristete Arbeitsplätze – Saison- und Zeitverträge fallen nicht in diese Maßnahme.
Die Hilfe geht an Arbeitgeber, nicht als pauschaler Bonus an Beschäftigte
Der kroatische Arbeitsmarktservice HZZ hat eine besondere Maßnahme für Arbeitgeber im Gebiet der Stadt Omiš eingerichtet, deren wirtschaftliche Tätigkeit durch den Brand oder seine direkten und indirekten Folgen unmöglich geworden ist. Ziel ist, bestehende Arbeitsplätze während der Unterbrechung zu erhalten.
Das Geld wird nicht automatisch an jede Person in Omiš ausgezahlt. Arbeitgeber müssen die Voraussetzungen belegen und einen Antrag stellen. Die Unterstützung bezieht sich auf förderfähige Arbeitsverhältnisse und darf den tatsächlich entstandenen Lohnaufwand nicht übersteigen.
Bis zu 1.500 Euro sind eine Obergrenze
Pro förderfähigem Beschäftigten sind monatlich bis zu 1.500 Euro vorgesehen. Zugleich gilt: Die Unterstützung darf weder über dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Bruttolohn noch über den tatsächlich entstandenen und bezahlten gesamten Lohnkosten liegen.
Wer aus der Zahl 1.500 Euro eine feste Zahlung für jeden Arbeitsplatz macht, liest die Maßnahme zu großzügig. Der konkrete Betrag hängt von den dokumentierten Kosten und der Prüfung ab.
Der Arbeitsvertrag muss vor dem Brandzeitpunkt bestanden haben
Erfasst werden unbefristet Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag vor dem 13. August 2026 geschlossen wurde. Damit soll verhindert werden, dass nach dem Ereignis neu begründete Arbeitsverhältnisse rückwirkend in die Nothilfe einbezogen werden.
Befristete und saisonale Arbeitskräfte gehören nicht zur Zielgruppe dieser konkreten Maßnahme. Gerade in einer touristischen Region ist diese Grenze relevant: Sie sagt nichts über den Wert ihrer Arbeit, sondern beschreibt den ausdrücklich festgelegten Förderkreis.
Direkte und indirekte Folgen können genügen
Ein Betrieb muss nicht vollständig abgebrannt sein. Förderrelevant kann auch sein, dass die Tätigkeit wegen indirekter Brandfolgen vorübergehend unmöglich wurde – etwa durch gesperrten Zugang, beschädigte Infrastruktur oder eine andere nachweisbare betriebliche Unterbrechung.
Ob ein Einzelfall anerkannt wird, entscheidet die HZZ-Prüfung. Eine bloße Umsatzdelle oder allgemeine schwächere Nachfrage ist nicht automatisch dasselbe wie eine durch den Brand unmöglich gewordene Geschäftstätigkeit.
Die Laufzeit endet mit der Wiederaufnahme
Die Maßnahme kann ab August 2026 greifen und läuft bis die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Betriebs wieder gegeben sind. Spätestens im Mai 2027 ist Schluss. Wer früher wieder arbeiten kann, fällt deshalb nicht automatisch bis zum Maximaldatum unter die Hilfe.
Diese Logik verbindet Lohnstützung mit Wiedereröffnung: Arbeitsplätze sollen die Unterbrechung überstehen, ohne aus einer zeitlich begrenzten Nothilfe eine dauerhafte Subvention zu machen.
Der Antrag muss bis 30. September eingehen
Die HZZ nennt den 30. September 2026 als Antragsschluss. Betroffene Arbeitgeber sollten nicht bis zum letzten Tag warten, sondern Beschäftigtenliste, Verträge, Lohnkosten und Nachweise der brandbedingten Betriebsunterbrechung früh zusammenstellen.
Welche Belege im konkreten Fall verlangt werden, ergibt sich aus der Maßnahmenseite und dem Antrag. Unvollständige Unterlagen können die Prüfung verzögern; Golden Beach ersetzt keine Beratung durch die zuständige HZZ-Stelle oder Steuerfachleute.
Die 20 Millionen Euro sind ein größerer Hilfsrahmen
Die kroatische Regierung bewilligte 20 Millionen Euro zur Milderung der Brandschäden im Raum Omiš. Dieser Betrag umfasst einen breiteren staatlichen Hilfsrahmen und darf nicht als Budget allein für die HZZ-Arbeitsplatzmaßnahme dargestellt werden.
Die Lohnstützung ist ein Baustein unter mehreren. Wer Schadensersatz, Wiederaufbauhilfe und Arbeitsplatzhilfe in einen Topf wirft, erzeugt Erwartungen, die die veröffentlichten Programme nicht tragen.
Für Gäste ändert die Maßnahme keine Buchungsrechte
Die Förderung ist eine arbeitsmarktpolitische Hilfe und keine Aussage darüber, ob ein konkretes Hotel, Restaurant oder Ausflugsunternehmen geöffnet ist. Reisende sollten bestehende Buchungen direkt beim Vertragspartner prüfen und nicht aus einer Fördermeldung auf Schließung oder Wiedereröffnung schließen.
Für die Region ist die Hilfe dennoch touristisch relevant: Sie soll Fachkräfte und eingespielte Teams durch eine außergewöhnliche Unterbrechung halten. Ob das gelingt, zeigt sich erst an bewilligten Anträgen und tatsächlich erhaltenen Arbeitsplätzen.
Faktenlage
Quellen & Datenstand
Die Quellen tragen die Fakten. Planungshinweise und Empfehlungen sind redaktionelle Einordnungen von Golden Beach.
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