Die oberste Stufe beträgt 5.308,91 Euro pro Schiff – nicht pro Passagier. Der Entwurf gilt nur für internationale Kreuzfahrtschiffe am Poluotok, während Gaženica ausgenommen bleibt.
5.308,91 Euro sind weder neu noch eine Passagiersteuer
Zadar berät über die Höhe der Tourismusabgabe für internationale Kreuzfahrtschiffe im Jahr 2028. Die oft genannte Summe von 5.308,91 Euro ist die oberste Pauschale pro qualifiziertem Schiffsaufenthalt. Sie wird nicht jedem Reisenden einzeln berechnet.
Bemessen wird nach der zugelassenen Passagierkapazität des Schiffes, nicht nach der Zahl der Menschen, die tatsächlich an Land gehen. Zahlungspflichtig ist der Betreiber beziehungsweise das Unternehmen; eine Schiffsagentur kann Abrechnung und Zahlung übernehmen.
Sechs Stufen reichen von 265,45 bis 5.308,91 Euro
Der Entwurf staffelt die Pauschale nach Kapazität: 265,45 Euro für 50 bis 200 Plätze, 663,61 Euro für 201 bis 500, 1.327,23 Euro für 501 bis 1.000 und 2.654,46 Euro für 1.001 bis 2.000 Passagierplätze.
Für Schiffe mit 2.001 bis 3.000 Plätzen sind 3.981,68 Euro vorgesehen, ab 3.001 Plätzen 5.308,91 Euro. Für Schiffe unter 50 Plätzen enthält der veröffentlichte Entwurf keine Tarifstufe; eine zusätzliche Regel sollte ohne amtliche Erläuterung nicht erfunden werden.
Der Poluotok wird belastet, Gaženica bewusst nicht
Die Regel soll internationale Kreuzfahrtschiffe erfassen, die an einem Liegeplatz oder einem zum Hafenbereich gehörenden Ankerplatz der Putnička luka Zadar am Poluotok liegen. Der große Kreuzfahrthafen Gaženica ist ausdrücklich ausgenommen.
Die Stadt begründet den Höchstsatz am Poluotok mit dessen zentraler und repräsentativer Lage. Gaženica soll aus Wettbewerbsgründen gegenüber anderen Kreuzfahrtdestinationen abgabenfrei bleiben. Ein Kreuzfahrtschiff in Zadar löst deshalb nicht allein durch den Stadtnamen automatisch die Pauschale aus.
2028 würde das bereits geltende Modell fortsetzen
Die Stadtblätter zeigen, dass dieselbe Staffel am Poluotok seit dem 1. Januar 2026 gilt und auch für 2027 beschlossen wurde. Der aktuelle Entwurf führt also keine völlig neue 5.308-Euro-Abgabe ein, sondern soll die räumlich begrenzte Regel für 2028 fortsetzen.
Neu ist der aktuelle Beratungs- und Beschlusszyklus. Wer die Meldung als erstmalige Steuererfindung oder flächendeckende Belastung des Kreuzfahrtterminals Gaženica ausgibt, vermischt den Anlass mit einer bereits bestehenden Regel.
Noch ist es ein Entwurf in öffentlicher Konsultation
Der Bürgermeister stellte den Entwurf am 24. September fest; die Stadt veröffentlichte ihn am folgenden Tag. Stellungnahmen können bis zum 26. Oktober 2026 eingereicht werden. Danach müssen sie ausgewertet und in einem Bericht dokumentiert werden.
Erst anschließend kann der Stadtrat entscheiden. Als Inkrafttreten nennt der Entwurf den 1. Januar 2028. Nach dem Tourismusabgabengesetz muss eine Regelung für 2028 spätestens bis zum 31. Januar 2027 beschlossen werden. Bis dahin kann sich der Text noch ändern.
85 Prozent gehen an die Stadt, 15 Prozent an die Gespanschaft
Das Gesetz verteilt die Einnahmen zu 85 Prozent an die Stadt und zu 15 Prozent an die Gespanschaft. Vorgesehen sind öffentliche und touristische Infrastruktur sowie Projekte nachhaltiger Entwicklung.
Der Entwurf nennt weder eine Einnahmenprognose noch eine konkrete Projektliste. Aus der Zahl der Schiffsanläufe lässt sich der Ertrag nicht seriös hochrechnen, solange Kapazität, Hafenbereich und Abgabepflicht jedes einzelnen Aufenthalts fehlen.
220 Anläufe im Jahr 2025 ergeben noch keine Steuerrechnung
Die Hafenbehörde meldete für 2025 insgesamt 220 Kreuzfahrtanläufe: 131 in Gaženica, 82 am Poluotok und sieben an Ankerplätzen. Schon diese Aufteilung zeigt, warum eine Multiplikation aller Anläufe mit dem Höchstsatz falsch wäre.
Gaženica bleibt im Entwurf ausgenommen, die Schiffe fallen in verschiedene Kapazitätsstufen und nicht jeder Ankerplatz muss zum erfassten Poluotok-Hafengebiet gehören. Belastbar ist deshalb die Tariflogik – nicht ein aus groben Summen konstruierter Millionenbetrag.
Faktenlage
Quellen & Datenstand
Die Quellen tragen die Fakten. Planungshinweise und Empfehlungen sind redaktionelle Einordnungen von Golden Beach.
- Nacrt prijedloga odluke o visini turističke pristojbe za brodove na kružnom putovanjuStadt Zadar · 25. September 2026; geprüft 26. September 2026Entwurf, Konsultationszeitraum, Eingabemöglichkeit und weiterer Verfahrensweg
- Entscheidungsentwurf für 2028Stadt Zadar · 24. September 2026; geprüft 26. September 2026Tarifstufen, räumlicher Geltungsbereich und geplantes Inkrafttreten
- Obrazloženje nacrta odlukeStadt Zadar · September 2026; geprüft 26. September 2026Begründung für Poluotok-Höchstsatz, Ausnahme von Gaženica und Einordnung des Verfahrens
- Zakon o turističkoj pristojbiNarodne novine · 2019; geprüft 26. September 2026gesetzliche Zuständigkeit, Frist, Zahlungspflicht und Verteilung der Einnahmen
- Odluka o turističkoj pristojbi za Kreuzfahrtschiffe 2026Stadt Zadar · Amtsblatt 17/2024 · 4. Dezember 2024; geprüft 26. September 2026seit 1. Januar 2026 geltende Staffel und Beschränkung auf den Poluotok
- Odluka o turističkoj pristojbi za Kreuzfahrtschiffe 2027Stadt Zadar · Amtsblatt 27/2025 · 19. Dezember 2025; geprüft 26. September 2026für 2027 beschlossene Fortsetzung derselben sechs Tarifstufen
- Pravilnik über Zahlung und Abwicklung der TourismusabgabeNarodne novine · 26. Juni 2020; geprüft 26. September 2026Abrechnung, Zahlung, Meldungen und mögliche Vertretung durch See- oder Schiffsagenten
- Pravilnik o najnižem i najvišem iznosu turističke pristojbeNarodne novine · 2019; geprüft 26. September 2026staatliche Höchstbeträge der sechs Kapazitätsstufen
- Promet kruzera 2025Lučka uprava Zadar · 2025; geprüft 26. September 2026Anläufe in Gaženica, am Poluotok und an Ankerplätzen