In einem genau bezeichneten Teil der Fischereizone A dürfen Sardinenfischer je Genehmigung nur noch fünf Tage pro Zeitraum ausfahren. Die neue Verordnung gilt seit dem 5. September und endet mit dem Jahr 2026.

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Die Fünf-Tage-Regel ist jetzt verbindlich

Die Verordnung in den Narodne novine 98/2026 begrenzt die Sardinenfischerei mit der Ringwade srdelara in einem festgelegten Teil der Fischereizone A auf höchstens fünf Fangtage je Genehmigung und Zeitraum. Sie wurde am 4. September veröffentlicht und trat am folgenden Tag in Kraft.

Gegenüber den zuvor vom Ministerium genannten zwanzig Tagen entspricht das rechnerisch einer Verringerung um 75 Prozent. Begrenzt werden mögliche Einsatztage, nicht automatisch die Fangmenge jedes einzelnen Tages.

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Vier Zeitfenster reichen bis zum Jahresende

Der Rechtsakt nennt vier Zeitfenster: vom 5. September um 12 Uhr bis 30. September um 12 Uhr, anschließend bis 31. Oktober um 12 Uhr, bis 30. November um 12 Uhr und schließlich bis 31. Dezember um 24 Uhr. In jedem dieser Zeiträume sind pro einzelner Genehmigung höchstens fünf Fangtage erlaubt.

Die Verordnung endet am 31. Dezember 2026 um 24 Uhr. Das ist keine unbefristete Regel und auch keine vollständige Fangpause: Erlaubte Tage bleiben, ihre Zahl wird im bezeichneten Gebiet aber deutlich begrenzt.

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Der Auslöser ist ein messbarer Bestandsrückgang

Die jüngste Arbeitsgruppe der FAO-General Fisheries Commission for the Mediterranean bewertete die Sardine in den Adriateilgebieten 17 und 18 mit Daten aus dem Referenzjahr 2025. Ihr Ergebnis: Die Biomasse sank weiter und lag unter dem Limit-Referenzpunkt. Das Verhältnis B/Blim betrug 0,84; Werte unter 1 bedeuten in diesem Modell, dass die geschätzte Biomasse den definierten Grenzwert unterschreitet.

Noch deutlicher ist der Fischereidruck. F/Fmsy lag bei 2,39. Das heißt nicht, dass 2,39-mal so viele Fische im Meer fehlen. Es bedeutet, dass die geschätzte Fischereisterblichkeit 2,39-mal so hoch war wie der Referenzwert, der mit dem maximal nachhaltigen Ertrag verbunden ist.

Ein großer Sardinenschwarm bewegt sich geschlossen durch das klare Wasser der Adria
Golden Beach / OpenAI ImageGen · redaktionelles Unterwassermotiv; kein wissenschaftliches Bestimmungs- oder Zählbild
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Drei Bewertungen zeigen dieselbe Richtung

Die Zeitreihe der FAO-Arbeitsgruppe wird zunehmend ungünstig. Für das Referenzjahr 2023 lag B/Bmsy bei 0,52 und F/Fmsy bei 1,45. Ein Jahr später wurden 0,32 und 1,82 ausgewiesen. Für 2025 sank das Biomasseverhältnis auf 0,25, während das Verhältnis der Fischereisterblichkeit auf 2,39 stieg.

Diese Kennzahlen sind Modellverhältnisse, keine direkt gezählte Tonnenbilanz. Sie hängen von Fangdaten, wissenschaftlichen Erhebungen und Annahmen über Wachstum, Sterblichkeit und Altersstruktur ab. Gerade deshalb ist die wiederholte Richtung über mehrere Bewertungen wichtiger als eine einzelne dramatische Zahl.

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Sardine und Sardelle dürfen nicht vermischt werden

Sardinen und Europäische Sardellen – in Kroatien srdela und inćun – gehören beide zu den kleinen pelagischen Fischen und werden häufig gemeinsam verwaltet. Die aktuelle FAO-Bewertung beschreibt ihre Lage jedoch nicht gleich. Bei der Sardelle lag die Biomasse über Limit- und Vorsorgereferenz, die Fischereisterblichkeit mit F/Fmsy 0,98 knapp unter dem Zielwert.

Das Ministerium nennt die langfristige Nachhaltigkeit beider Bestände als Ziel. Der unmittelbare Alarmwert hinter der vorgeschlagenen Kürzung betrifft aber die Sardine. Ein Artikel, der daraus pauschal einen Zusammenbruch aller kleinen Adriafische macht, wäre fachlich falsch.

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Betroffen ist ein Teil der Zone A – nicht die ganze Adria

Die kroatische Fischereizone A liegt an der nördlichen und westlichen Küste Istriens. Die neue Verordnung grenzt innerhalb dieser Zone nochmals einen konkreten Bereich über Küsten- und Koordinatenlinien ab. Deshalb wäre selbst die Formulierung ‚in ganz Zone A‘ zu pauschal.

Die Regel bezieht sich auf einzelne Genehmigungen der gewerblichen Fischerei mit der Sardinen-Ringwade. Sie ist kein Verbot der Freizeitangelei und keine allgemeine Sperrung der Adria. Außerhalb des bezeichneten Bereichs gelten die jeweils einschlägigen Fangmöglichkeiten, Schonzeiten und räumlichen Regeln.

Zwei Fischer prüfen auf einem kleinen Boot ein zusammengelegtes Ringwadennetz
Golden Beach / OpenAI ImageGen · redaktionelles Symbolbild für die gewerbliche Sardinenfischerei
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Für Fischereibetriebe sind Fangtage echte Kapazität

Ein Fangtag bündelt Besatzung, Treibstoff, Eis, Netze, Hafenlogistik, Verarbeitung und Absatz. Wenn drei Viertel der möglichen Tage wegfallen, lässt sich ein Betrieb nicht einfach durch längere Schichten an den übrigen Tagen unverändert weiterführen. Wetter und Seegang entscheiden zusätzlich, ob ein formal erlaubter Tag praktisch nutzbar ist.

Die Maßnahme trifft deshalb nicht nur das Schiff, sondern kann auch Anlandung, Verarbeitung und lokalen Handel berühren. Wie stark, hängt von endgültigem Geltungsbereich, Saisonverlauf, Fängen anderer Gebiete und betrieblichen Anpassungen ab. Eine konkrete Schadenssumme oder Zahl gefährdeter Arbeitsplätze hat das Ministerium nicht veröffentlicht.

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Am Fischmarkt folgt daraus noch kein sicherer Preissprung

Weniger zulässige Fangtage können das lokale Angebot verändern. Daraus lässt sich aber weder ein sofortiger Restaurantpreis noch eine sichere Knappheit ableiten. Preise reagieren auch auf Tagesfang, Wetter, Importe, Kühlung, Nachfrage und die Frage, welche Sardine aus welchem Fanggebiet angeboten wird.

Für Gäste gilt deshalb: Sardinen sind nicht verboten, und ein höherer Menüpreis beweist keinen Zusammenhang mit dieser Regel. Aussagekräftig werden erst die tatsächlichen Anlandungen und transparente Herkunftsangaben. Alarmistische Vorrats- oder Preisprognosen wären weiterhin Spekulation.

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Jetzt zählen Vollzug und die nächsten Bestandsdaten

Mit Veröffentlichung und Inkrafttreten sind Status und Laufzeit geklärt. Offen bleibt, wie stark die Begrenzung die tatsächlichen Anlandungen verändert und wie konsequent sie kontrolliert wird.

Der wissenschaftliche Befund bleibt ernst. Ein Bestand unter dem Limit-Referenzpunkt und eine deutlich über dem Ziel liegende Fischereisterblichkeit verlangen eine Reaktion. Ob fünf Fangtage die richtige und ausreichende Antwort sind, muss sich an Bestandsentwicklung, Einhaltung und den nächsten unabhängigen Bewertungen messen lassen.

Faktenlage

Quellen & Datenstand

Die Quellen tragen die Fakten. Planungshinweise und Empfehlungen sind redaktionelle Einordnungen von Golden Beach.

  1. Pravilnik o ograničenju ribolova okružujućom mrežom plivaricom – srdelarom u dijelu ribolovne zone A – NN 98/2026Narodne novine · 4. September 2026; in Kraft seit 5. September 2026verbindliche Fünf-Tage-Grenze, räumlicher Zuschnitt, vier Zeiträume und Außerkrafttreten zum Jahresende
  2. Predstavljeni prijedlozi triju akata za sektore poljoprivrede i ribarstvaKroatisches Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei · 26. August 2026, geprüft 27. August 2026amtlicher Vorschlag zu fünf statt zwanzig Fangtagen in Zone A, Begründung, Befristung bis zur winterlichen Schonzeit und Verfahrensstatus
  3. Session on small pelagic species in the Adriatic Sea – reference year 2025FAO / General Fisheries Commission for the Mediterranean · 11.–15. Mai 2026, geprüft 27. August 2026aktuelle Bestandskennzahlen für Sardine und Sardelle in den Adriateilgebieten 17 und 18
  4. Session on small pelagics in the Adriatic Sea – reference year 2024FAO / General Fisheries Commission for the Mediterranean · 5.–9. Mai 2025, geprüft 27. August 2026Vorjahreswerte der Sardinenbiomasse und Fischereisterblichkeit für die Einordnung des Trends
  5. Working Group on Stock Assessment of Small Pelagic Species – reference year 2023FAO / General Fisheries Commission for the Mediterranean · 6.–8. Mai 2024, geprüft 27. August 2026Ausgangswerte der dreijährigen Vergleichsreihe
  6. Pravilnik o granicama u ribolovnom moru Republike Hrvatske – NN 5/2011Narodne novine · Rechtsstand der Zonenbeschreibung geprüft 27. August 2026amtliche räumliche Abgrenzung der kroatischen Fischereizone A
  7. Pravilnik o obavljanju gospodarskog ribolova na moru okružujućom mrežom plivaricom – srdelarom – NN 52/2026Narodne novine · Rechtsstand geprüft 27. August 2026geltender technischer Rahmen der gewerblichen Fischerei mit der Sardinen-Ringwade
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