Ab März 2027 soll Kroatiens Maut ohne Schranken funktionieren. Entscheidend ist dann nicht eine Vignette, sondern ein korrekt angemeldetes Fahrzeug mit gültigem Zahlungsweg – bevor die Autobahnfahrt beginnt.

01

Für 2026 bleibt alles beim alten System

Wer 2026 nach Kroatien fährt, zieht weiterhin ein Ticket, nutzt eine bestehende ENC-Spur oder bezahlt im bisherigen System. Der gesetzlich vorgesehene Vollstart von Crolibertas ist der 1. März 2027. Die bereits sichtbaren Kameraportale sind Baustellen des künftigen Systems, keine stillschweigende Umstellung für die laufende Saison.

Bis zum 3. Juni 2026 waren nach Projektangaben 53 Portale auf A3, A4, A5 und A11 montiert. Webportal, App, Schnellregistrierung und die Verbindung der Betreiber werden parallel entwickelt. Ein montiertes Portal sagt deshalb noch nichts darüber aus, ob Reisende dort schon handeln müssen.

02

Ab 2027 zählt die Anmeldung vor der Fahrt

Crolibertas soll das gesamte kroatische Autobahnnetz einschließlich Bina Istra und Zagreb–Macelj in einen freien Verkehrsfluss bringen. Leichte Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen können laut Gesetz über das Kennzeichen oder einen ENC-Transponder eingebunden werden. Für schwere Fahrzeuge ist ENC vorgesehen. Eine klassische Zeitvignette entsteht daraus nicht: Die gefahrene Strecke bleibt Grundlage der Maut.

Für die Kennzeichenvariante müssen Kennzeichen und ein gültiges Zahlungsmittel im elektronischen System hinterlegt sein. Das Gesetz nennt Kreditkarte, Debitkarte, Servicekarte oder ein ausreichendes Prepaid-Guthaben. Als Registrierungswege sind ein nationales Webportal, Apps und weitere digitale Dienste, Schnellregistrierungsspuren, Büros der Autobahnbetreiber und autorisierte Partnerstellen vorgesehen.

03

Bargeld bleibt möglich – aber nicht mehr am Ausfahrtschalter

Wer bar zahlen möchte, soll dafür ein Prepaid-Guthaben an einer Betreiber- oder Partnerstelle aufladen können. Der entscheidende Unterschied zum heutigen Ablauf: Die Zahlung wird vorbereitet und mit dem Fahrzeug verknüpft; an der Ausfahrt wartet kein Kassierer mehr. Welche Partnerstellen Touristen 2027 tatsächlich nutzen können und welche Prepaid-Beträge gelten, ist noch nicht abschließend veröffentlicht.

Wer ohne wirksame Einbindung fährt, riskiert nicht nur die nachträgliche Maut. Das Gesetz nennt zusätzlich einen Zuschlag von 120 Euro. Bei einem leichten Fahrzeug, das noch nicht angemeldet wurde, ist die erste Schnellregistrierungsspur der späteste vorgesehene Korrekturpunkt. Darauf sollte man sich im Reiseverkehr nicht verlassen: Kennzeichen und Zahlungsstatus gehören vor der Auffahrt geprüft.

04

Mietwagen, Anhänger und Kennzeichenwechsel

Bei einem Mietwagen kann die Registrierung sinnvoll erst erfolgen, wenn das tatsächliche Kennzeichen feststeht. Ob Vermieter die Anmeldung übernehmen, ob eine kurzfristige Selbstregistrierung genügt und wie ausländische Karten oder Prepaid-Zahlungen verarbeitet werden, muss vor dem Start noch konkretisiert werden. Eine Buchungsbestätigung allein ersetzt die Fahrzeuganmeldung nicht.

Das Gesetz behandelt auch ein leichtes Fahrzeug mit Anhänger als registrierbaren Fahrzeugverbund. Die endgültige Fahrzeugklasse, Preislogik und Handhabung wechselnder Anhänger hängen jedoch von den noch ausstehenden Betriebsregeln ab. Nach Verkauf, Kennzeichenwechsel, Kartenablauf oder Verlust eines ENC-Geräts müssen hinterlegte Daten geändert oder abgemeldet werden; sonst können weitere Forderungen dem bisherigen Datensatz folgen.

05

Was Reisende noch nicht buchen können

Am 18. August 2026 sind noch nicht alle praktischen Oberflächen und Durchführungsdetails veröffentlicht. Offen bleiben unter anderem die fertige touristische Registrierung, akzeptierte Zahlungsmittel je Kanal, Rückerstattungen von Prepaid-Guthaben, der genaue Mietwagenprozess und die Lage aller Schnellregistrierungsspuren. Das sind keine Nebensachen, sondern die Punkte, an denen sich das System für Gäste beweisen muss.

Bis die offiziellen Kanäle bereitstehen, sind bezahlte Drittanbieter-Angebote und angebliche Kroatien-Vignetten kein sinnvoller Vorsprung. Verlässlich sind crolibertas.hr, die Autobahnbetreiber und staatliche Veröffentlichungen. Kurz vor einer Reise ab März 2027 sollte der Ablauf dort neu geprüft werden.

Faktenlage

Quellen & Datenstand

Die Quellen tragen die Fakten. Planungshinweise und Empfehlungen sind redaktionelle Einordnungen von Golden Beach.

  1. Gesetz über die Maut – NN 156/2025Narodne novine / Kroatisches Parlament · 24. Dezember 2025, geprüft 18. August 2026Startdatum, Registrierung, Zahlungswege, Fahrzeugänderungen und 120-Euro-Zuschlag
  2. Neues Mautsystem ab 1. März 2027Regierung der Republik Kroatien · 20. November 2025Vollstart, Kennzeichen- und ENC-Modell, gesamtes Autobahnnetz und Registrierungswege
  3. 53 Crolibertas-Portale montiertCrolibertas / Hrvatske autoceste · 3. Juni 2026Baufortschritt, betroffene Autobahnen und Entwicklung von Webportal und App
  4. Offizielle Projektseite CrolibertasHrvatske autoceste · laufend, geprüft 18. August 2026offizieller Informationskanal, Netzabdeckung und Systemprinzip
Zeitkritische Angaben können sich ändern. Vor Reiseantritt bitte die verlinkte Primärquelle prüfen.