Kroatien fördert den Erhalt von Arbeitsplätzen auf bewohnten Inseln und Pelješac. Der aktuelle Aufruf schaut auf das Beschäftigungsjahr 2025 zurück. Wer beantragen kann, wie sich der Betrag berechnet und welche Unterlagen digital einzureichen sind.

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Ein Rückblick auf bestehende Inselarbeitsplätze

Eine Werkstatt, ein kleiner Betrieb oder eine selbstständige Tätigkeit auf einer Insel muss mehr tragen als die Sommerwochen. Genau beim Erhalt solcher Arbeitsplätze setzt der neue Förderaufruf des kroatischen Ministeriums für regionale Entwicklung an. Anträge sind bis zum 20. Oktober 2026 um 24:00 Uhr möglich; maßgeblich ist jedoch die Beschäftigung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025.

Das ist kein allgemeiner Zuschuss für eine gerade erst geplante Einstellung. Förderfähig sind unter den Bedingungen des Aufrufs Arbeitgeber, die auf bewohnten Inseln oder Pelješac tätig sind, sowie bestimmte Selbstständige. Beschäftigte müssen dort ihren dauerhaften Wohnsitz, auf Kroatisch prebivalište, haben und im Bezugsjahr mindestens sechs Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.

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1.179 Euro sind die Basis, nicht die Zusage

Der Rechenweg beginnt bei 1.179 Euro, dem im Aufruf angesetzten durchschnittlichen monatlichen Nettolohn auf den Inseln für 2025. Diese Basis wird mit der Zahl der berücksichtigungsfähigen Arbeitskräfte sowie einem Branchen- und einem Standortfaktor multipliziert. Die beiden Faktoren betragen jeweils 100 oder 50 Prozent.

Welche Stufe gilt, ergibt sich aus dem Tätigkeitsschlüssel und der amtlichen Gebietsliste. Bergbau, verarbeitende Industrie, Energieversorgung, Bau, Feuerwehr sowie Gesundheits- und Sozialtätigkeiten erhalten den höheren Branchenfaktor; andere zulässige Tätigkeiten den niedrigeren. Bildung gehört ausdrücklich zur 50-Prozent-Gruppe. Nicht jede Insel erhält automatisch den höheren Standortfaktor.

Ein reines Rechenbeispiel: Gelten für eine förderfähige Person beide Faktoren mit 50 Prozent, ergeben sich zunächst 294,75 Euro. Das ist keine individuelle Förderzusage. Reicht das verfügbare Budget nicht für alle zulässigen Anträge, sieht der Aufruf einen Korrekturfaktor vor.

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Auch kleine Betriebe müssen die Ausschlüsse prüfen

Zu den Grenzen gehören die De-minimis-Regeln mit grundsätzlich höchstens 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren für ein einziges Unternehmen. Verbundene Unternehmen sind dabei mitzudenken. Primäre Landwirtschaft sowie primäre Fischerei und Aquakultur sind ausgeschlossen; bei Hotels enthält der Aufruf einen besonderen Ausschluss für Aktiengesellschaften. Es genügt deshalb nicht, nur den Standort auf einer Insel nachzuweisen.

Für Selbstständige muss die Tätigkeit die einzige und hauptsächliche berufliche Beschäftigung sein; das Einkommen daraus muss die Haupteinkommensquelle bilden. Ein Verlust im Bezugsjahr führt laut FAQ nicht automatisch zum Ausschluss; dann sind die dort genannten Einkommensteuerunterlagen besonders wichtig. Wer mehrere Tätigkeiten oder verbundene Firmen hat, sollte die eigene Konstellation anhand des vollständigen Aufrufs prüfen.

Ein Mann prüft Unterlagen und einen Laptop an einem Schreibtisch
Golden Beach / OpenAI ImageGen · wiederverwendetes Symbolbild zur Antragstellung; keine Originalformulare dieses Förderaufrufs
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Excel-Dateien offen lassen, Nachweise vollständig beilegen

Die Einreichung erfolgt ausschließlich per E-Mail an otocni-poslodavci@mrrfeu.hr. Als Betreff nennt das Ministerium PRIJAVA_OIB_NAZIV POSLODAVCA – also Antrag, persönliche Identifikationsnummer des Antragstellers und Arbeitgebername. Die Formulare 1 und 2 müssen als offene Excel-Dateien mitgeschickt werden, nicht als ausgedruckter und wieder eingescannter Ersatz.

Die übrigen Nachweise werden gescannt eingereicht. Dazu gehören je nach Antrag unter anderem Register- und Tätigkeitsnachweise, eine Bescheinigung der Steuerverwaltung, Wohnsitznachweise der Beschäftigten und Lohnunterlagen für 2025. Hinzu kommen die Erklärungen zu Fördervoraussetzungen, De-minimis-Beihilfen und verbundenen Unternehmen. Formular 5 ist laut FAQ auch einzureichen, wenn es keine verbundenen Unternehmen gibt.

Die vollständigen Formulare und die genaue Dokumentenliste stehen auf der unten verlinkten Ministeriumsseite. Unsere Zusammenfassung ersetzt weder diese Liste noch eine Prüfung des Einzelfalls. Für Rückfragen nennt der Aufruf eine schriftliche Anfrage spätestens drei Tage vor Ende der Antragsfrist.

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Jetzt Unterlagen prüfen, nicht erst am letzten Abend

Praktisch beginnt die Vorbereitung bei drei Fragen: War der Arbeitsplatz 2025 lange genug besetzt? Ist der verlangte dauerhafte Wohnsitz belegt? Stimmen Tätigkeit, Antragsteller und eingereichte Nachweise überein? Erst danach lässt sich sinnvoll über den möglichen Betrag sprechen.

Eine kurze interne Liste mit Zuständigkeit und fehlenden Dokumenten hilft mehr als eine grobe Förderschätzung. Steuerbescheinigung, Beschäftigungsnachweise und Formulare sollten vor dem Versand gemeinsam kontrolliert werden. So bleibt Zeit, Widersprüche zu klären, bevor die Frist abläuft.

Faktenlage

Quellen & Datenstand

Die Quellen tragen die Fakten. Planungshinweise und Empfehlungen sind redaktionelle Einordnungen von Golden Beach.

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