Die Grenze wurde von 50 auf 70 Meter erweitert. Sie betrifft den Uferprivez mit Landleine und Anker – und sie misst nicht einfach die Länge der Leine. Badeplätze, Vegetation und örtliche Verbote bleiben zusätzliche Grenzen.
70 Meter einschließlich sind bereits zu viel
Seit dem 25. April 2026 ist ein Uferprivez verboten, wenn irgendein Teil des Boots oder seines Zubehörs 70 Meter oder mehr vom Ufer entfernt ist. Die Änderung hat die frühere Grenze von 50 auf 70 Meter erweitert. Wer die neue Zahl als erlaubte volle 70 Meter beschreibt, liegt trotzdem falsch: Nach dieser Einzelgrenze muss die Konfiguration unter 70 Metern bleiben.
Der größere Raum ist kein Freipass für jede Bucht. Die Norm verändert eine geometrische Grenze innerhalb eines umfassenderen Sicherheitsregelwerks. Badebereiche, Unterwasserkabel, Vegetation, Schifffahrtswege, Schutzgebiete und örtliche Verbote bleiben wirksam. Eine formal kurze Konfiguration kann deshalb an ihrem konkreten Ort weiterhin unzulässig sein.
Gemeint ist nicht jedes Ankern
Das kroatische Regelwerk definiert den Uferprivez als Festmacheart, bei der das Fahrzeug am Ufer festgebunden und zugleich mit einem oder zwei Ankern gesichert ist. Typisch liegt der Anker in der Bucht, während eine Heck- oder Bugleine zum Land führt. Ein Boot, das frei an nur einem Anker schwojt und keine Uferleine hat, fällt nicht allein deshalb unter diese besondere Definition.
Die populäre Bezeichnung ‚70-Meter-Landleinenregel‘ hilft beim Wiedererkennen, verkürzt aber den Tatbestand. Es geht weder nur um die Länge der Landleine noch um jede Nutzung eines Ankers. Chartercrews müssen ihre gesamte Uferprivez-Konfiguration betrachten.
So beschreibt das Gesetz die Messung
Für die ausgelassene Ankerkette oder Ankerleine nennt die Änderung zwei Punkte: den äußersten Punkt von Bug beziehungsweise Heck und den Punkt an der Wasseroberfläche, an dem Kette oder Leine ins Meer eintritt. Damit wird nicht die gesamte unter Wasser liegende Kettenlänge gemessen. Auch ein beliebiger Mittelpunkt des Boots ist nicht der gesetzlich beschriebene Ausgangspunkt.
Die Messregel soll eine überprüfbare Geometrie schaffen, ersetzt aber keine nautische Beurteilung. Wind, Tiefe, Winkel und Untergrund bestimmen, wie viel Kette für sicheren Halt nötig ist. Wenn die sichere Verankerung nur möglich wäre, indem die gesetzliche Ufergrenze überschritten wird, passt der Platz nicht zur Konfiguration.
Uferprivez seit 25. April 2026
Messgrafik des Uferprivez mit Landleine, Boot, äußerstem Bug- oder Heckpunkt und Eintrittspunkt der Ankerkette an der Wasseroberfläche
Die Bucht muss für den Schwoj- und Durchfahrtsraum funktionieren
Festmacher und Ankerketten dürfen andere Boote oder persönliche Wasserfahrzeuge nicht behindern. Sie müssen angemessen gekennzeichnet sein. Eine quer durch den nutzbaren Teil der Bucht gespannte Leine wird nicht dadurch sicher, dass das eigene Boot unter 70 Metern bleibt. Nachbarboote brauchen Raum für An- und Ablegen sowie für Änderungen von Wind und Richtung.
Vor dem Manöver gehört deshalb ein Rundblick: Wo verlaufen Zufahrt und mögliche Fluchtlinie? Wie schwojen bereits liegende Boote? Können SUP, Kajak oder Beiboot die Leine erkennen? Wer erst nach dem Festmachen merkt, dass die Bucht blockiert ist, hat den Platz zu spät beurteilt.
Badeplätze setzen engere Grenzen
Im Wasserbereich eines eingerichteten oder natürlichen Badeplatzes ist der Uferprivez verboten. Beim freien Ankern darf der Schwojkreis nicht näher als 50 Meter an die Begrenzung eines eingerichteten Badebereichs kommen; von der Küste eines natürlichen Badebereichs gilt grundsätzlich ein Mindestabstand von 150 Metern. Diese Regeln bestehen neben der 70-Meter-Grenze.
Eine leere Bucht am frühen Morgen ist nicht automatisch kein Badeplatz. Markierungen, amtliche Karten, lokale Hinweise und die erkennbare Nutzung gehören zusammen. In der Saison kann ein Bereich zeitweise stärker genutzt oder lokal geregelt werden. Wenn Menschen zwischen Ufer und Boot schwimmen müssten, ist der Uferprivez unabhängig von einer Rechenübung schlecht gewählt.
Vegetation, Kabel und Schutzgebiete bleiben tabu
Uferleinen dürfen Küstenvegetation nicht beschädigen. Eine Leine um einen empfindlichen Baum oder durch niedrige Macchia ist keine saubere Lösung. Ebenso gelten Verbote an Eintritten von Unterwasserkabeln, Leitungen und Auslässen. Die zugehörigen Hinweise sind nicht immer aus dem Cockpit offensichtlich und müssen in Karten und nautischen Publikationen geprüft werden.
Nationalparks, Naturparks, Konzessionsfelder, Häfen und Gemeinden können zusätzliche Regeln festlegen. Auch Posidonia-Wiesen verlangen besondere Rücksicht bei der Ankerwahl. Die nationale 70-Meter-Regel hebt keine strengere örtliche Anordnung auf. Im Zweifel entscheidet der geschütztere Platz, die ausgewiesene Boje oder ein anderer Ankergrund.
Ein sauberer Ablauf vor der Landleine
Zuerst aktuellen Wetter- und Winddreher prüfen, dann amtliche Karte, Badebereich, Leitungen und lokale Verbote. Danach Tiefe und Untergrund beurteilen, geplante Lage des Ankers und äußersten Bootspunkt abschätzen und den Verkehrsraum ansehen. Erst wenn die Geometrie unter der Grenze bleibt und die Verankerung nautisch sinnvoll ist, wird das Manöver vorbereitet.
Die Crew spricht Rollen und Abbruchsignal ab. Niemand springt unter Zeitdruck mit einer Leine an ein unbekanntes Ufer. Nach dem Festmachen werden Halt, Abstand, Scheuerstellen und Zugrichtung erneut geprüft. Eine gute Landleine ist nicht diejenige, die gerade noch rechtlich passt, sondern diejenige, die sicher, sichtbar, schonend und ohne Behinderung funktioniert.
Faktenlage
Quellen & Datenstand
Die Quellen tragen die Fakten. Planungshinweise und Empfehlungen sind redaktionelle Einordnungen von Golden Beach.
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