Ein Gesetzentwurf soll den Kreis der Asbestentschädigten erweitern und 29.100 Euro vorsehen. Ehemalige Salonit-Beschäftigte kritisieren jedoch eine Ausschlussklausel für bereits früher Entschädigte.
Warum trotz Erweiterung protestiert wird
Die kroatische Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der weitere frühere Beschäftigte asbestverarbeitender Unternehmen in eine Entschädigungsregel einbeziehen soll. Ehemalige Salonit-Arbeiter aus Vranjic begrüßen das Ziel, sehen sich durch eine Klausel aber teilweise erneut ausgeschlossen.
Der Streit dreht sich nicht darum, ob überhaupt eine neue Zahlung vorgesehen ist. Er betrifft die Frage, ob Personen, die bereits wegen Arbeitsplatzverlusts nach der bisherigen Regel entschädigt wurden, zusätzlich für jahrelange Asbestexposition berücksichtigt werden können.
Was der Entwurf vorsieht
Vorgesehen sind 29.100 Euro, ausgezahlt in drei jährlichen Raten zu je 9.700 Euro. Der Entwurf erweitert den Kreis unter anderem auf Beschäftigte, die zwischen dem 8. Oktober 1991 und dem 14. Februar 2006 mindestens fünf Jahre Asbest ausgesetzt waren.
Unter bestimmten Voraussetzungen sollen auch Erben Ansprüche geltend machen können. Die genaue Berechtigung hängt von Beschäftigungszeit, Unternehmen, vorhandenen Nachweisen und den endgültig beschlossenen Gesetzesbestimmungen ab.
Die umstrittene Ausschlussklausel
Der vorgeschlagene Artikel 2a Absatz 4 schließt Personen aus, die bereits nach Artikel 2 des bestehenden Gesetzes entschädigt wurden. Diese ältere Zahlung war mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbunden.
Die protestierenden Beschäftigten argumentieren, dass Arbeitsplatzverlust und gesundheitlich riskante Asbestexposition zwei verschiedene Schäden betreffen. Ob der Gesetzgeber diese Trennung übernimmt oder die Ausschlussklausel beibehält, ist politisch noch offen.
Noch läuft keine 90-Tage-Frist
Der Vorschlag nennt für neue Anträge eine Frist von 90 Tagen nach Inkrafttreten. Am 3. September befindet sich die Vorlage jedoch noch im parlamentarischen Verfahren; sie ist kein geltendes Gesetz.
Deshalb kann die Frist heute weder ablaufen noch versäumt werden. Erst der endgültige Gesetzestext, seine Veröffentlichung in den Narodne novine und das Datum des Inkrafttretens schaffen eine belastbare Antragsgrundlage.
Welche Unterlagen später wichtig werden können
Betroffene sollten Beschäftigungsnachweise, frühere Bescheide, Unterlagen zum ehemaligen Arbeitgeber und mögliche Erbnachweise geordnet aufbewahren. Welche Dokumente tatsächlich verlangt werden, ergibt sich erst aus dem beschlossenen Gesetz und dem Verwaltungsverfahren.
Gesundheitliche Beschwerden gehören unabhängig von einer Entschädigung ärztlich abgeklärt. Dieser Artikel erklärt den Gesetzgebungsstand und ersetzt weder medizinische noch individuelle Rechtsberatung.
Woran sich der nächste Stand entscheidet
Die nächsten Prüfmarken sind Ausschussberichte, die erste Lesung, mögliche Änderungsanträge und die Schlussabstimmung. Besonders entscheidend ist, ob die Ausschlussklausel unverändert bleibt.
Bis dahin sind 29.100 Euro, drei Raten und die 90-Tage-Frist Bestandteile eines Regierungsentwurfs. Sie dürfen nicht als bereits bewilligter Anspruch verkauft werden.
Faktenlage
Quellen & Datenstand
Die Quellen tragen die Fakten. Planungshinweise und Empfehlungen sind redaktionelle Einordnungen von Golden Beach.
- P.Z. 324 – Änderungen des Gesetzes über die Entschädigung von Beschäftigten asbestverarbeitender UnternehmenKroatisches Parlament · seit 17. Juli 2026 im ersten Lesungsverfahrenparlamentarischer Verfahrensstand und Gesetzentwurf
- Prijedlog zakona P.Z. 324Kroatisches Parlament · 17. Juli 202629.100 Euro, drei Raten, Berechtigung, Ausschlussklausel und geplante 90-Tage-Frist
- Vlada usvojila prijedloge proširenja prava na obeštećenjeKroatisches Umweltministerium · 16. Juli 2026Regierungsbegründung und vorgesehene Erweiterung
- Radnici Salonita traže obeštećenje zbog izloženosti azbestuHRT · 3. September 2026aktueller Protest und Position früherer Beschäftigter