Fünf Euro auf dem Poluotok, drei im übrigen Festland-Stadtgebiet, zwei auf den städtischen Inseln: Das ist ein Vorschlag für 2027. Bis 15. November läuft die Beteiligung; dauerhaftes Wohnen und qualifizierter Langzeitmietraum bleiben in der städtischen Darstellung ausgenommen.

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Die höheren Beträge gelten noch nicht

Zadar hat einen Entwurf zur Änderung seiner Immobiliensteuer veröffentlicht. Die Stadt will die bisher einheitliche Belastung räumlich staffeln. Für Eigentümer einer Ferienwohnung ist das eine relevante Planungsnachricht, aber noch kein neuer Steuerbescheid: Erst nach der Konsultation soll der Stadtrat entscheiden.

Vorgeschlagen sind jährlich fünf Euro je Quadratmeter Nutzfläche im Mjesni odbor Poluotok, drei Euro in den übrigen Festland-Ortsbezirken der Stadt und zwei Euro auf den zu Zadar gehörenden Inseln. Der geplante Beginn ist der 1. Januar 2027. Die Zuordnung betrifft das Verwaltungsgebiet der Stadt, nicht pauschal die gesamte Gespanschaft Zadar.

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Nicht jede Wohnung wird dadurch steuerpflichtig

Nach der städtischen Erläuterung bleiben Immobilien für dauerhaftes Wohnen sowie vertraglich mindestens zehn Monate im Steuerjahr dauerhaft vermietete Wohnungen von dieser Steuer befreit. Entscheidend ist die Nutzung und das Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen. Die Zahl der Immobilien oder die Staatsangehörigkeit allein beantwortet die Steuerfrage nicht.

Daraus folgt für die Vorbereitung: Zuerst die Nutzung und einen möglichen Befreiungsgrund klären, erst danach mit dem Quadratmetersatz rechnen. Eine touristische Kurzzeitvermietung ist nicht schon deshalb Langzeitwohnen, weil dieselbe Wohnung über mehrere Monate angeboten wird. Für einen konkreten Fall sind die zuständige Steuerstelle und die erforderlichen Nachweise maßgeblich. Dieser Überblick ersetzt keine individuelle steuerliche Prüfung.

Gemalte Symbolszene einer Eigentümerin beim Prüfen von Wohnungsunterlagen
Golden Beach / OpenAI ImageGen · KI-Symbolillustration; keine tatsächlichen Personen, Baupläne oder dokumentierten Vorgänge
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Was die Staffelung rechnerisch bedeutet

Bei einer tatsächlich steuerpflichtigen Nutzfläche von 70 Quadratmetern ergäben die vorgeschlagenen Sätze 350 Euro pro Jahr auf dem Poluotok, 210 Euro im übrigen Festland-Stadtgebiet oder 140 Euro auf den städtischen Inseln. Zum bisherigen Satz wären es 42 Euro. Das sind Rechenbeispiele für dieselbe Fläche, keine Schätzung der persönlichen Belastung.

Für ein Haushaltsbudget lässt sich damit ein möglicher zusätzlicher Posten vormerken. Unklug wäre es dagegen, bereits eine verbindliche Miete oder einen Kaufpreis allein auf Basis des Entwurfs neu zu kalkulieren. Bis zur Entscheidung können sich Beträge oder Ausgestaltung noch ändern. Auch die im Vertrag genannte Gesamtfläche sollte nicht ungeprüft mit der steuerlich relevanten Nutzfläche gleichgesetzt werden.

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Jetzt lässt sich noch Stellung nehmen

Die Stadt nimmt Vorschläge und Einwendungen bis zum 15. November 2026 über die veröffentlichten Konsultationsunterlagen entgegen. Der Entwurf und das Formular sind direkt bei der Stadt verlinkt. Nach Auswertung der Rückmeldungen folgt die Befassung des Stadtrats.

Wer sich beteiligt, kann konkrete Fragen zur Gebietszuordnung, Anwendung und Nachweisführung stellen. Für Eigentümer ist anschließend der beschlossene Text wichtiger als eine weitergeteilte Schlagzeile über „fünf Euro in Zadar“. Bis dahin bleibt die saubere Kurzfassung: drei vorgeschlagene Zonen, ein noch offenes Verfahren und weiterhin zu prüfende Befreiungen.

Faktenlage

Quellen & Datenstand

Die Quellen tragen die Fakten. Planungshinweise und Empfehlungen sind redaktionelle Einordnungen von Golden Beach.

  1. Vorschlag zur Änderung der Immobiliensteuer und KonsultationsunterlagenGrad Zadar · 16. Oktober 2026; geprüft 20. OktoberEntwurfsstatus, drei Gebiete, Beträge, Befreiungserläuterung, Konsultationsfrist und geplanter Beginn
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