Die Regierung hat den endgültigen Gesetzesvorschlag in die zweite Lesung geschickt. Bestimmte vorläufige Bescheide sollen länger gelten; für Onlineangebote ist eine Nummer je Unterkunftseinheit vorgesehen. Beschlossenes geltendes Recht ist das noch nicht.
Was am 21. Oktober tatsächlich passiert ist
Kroatiens Regierung hat den endgültigen Vorschlag für ein neues Gastgewerbegesetz, den Zakon o ugostiteljskoj djelatnosti, an den Sabor zur zweiten Lesung übermittelt. Für private Ferienvermieter sind vor allem die Übergangsfrist und die geplante Registrierung von Onlineangeboten wichtig. Der Regierungsbeschluss über einen Gesetzesvorschlag ersetzt jedoch weder die parlamentarische Verabschiedung noch die Veröffentlichung des Gesetzes.
Wer derzeit eine konkrete Frist einhalten muss, sollte sie deshalb nicht allein aufgrund einer Nachricht über „vier zusätzliche Jahre“ streichen. Dieser Beitrag beschreibt den am 21. Oktober vorgelegten Text und seinen Verfahrensstand, keine bereits wirksame Verlängerung des eigenen Bescheids.
Die Frist betrifft bestimmte vorläufige Bescheide
Artikel 88 des Vorschlags nennt Gastgewerbetreibende, private Vermieter und bestimmte landwirtschaftliche Familienbetriebe, die bei Inkrafttreten aufgrund der dort ausdrücklich bezeichneten vorläufigen Bescheide arbeiten. Sie sollen auf dieser Grundlage längstens bis 31. Dezember 2030 weiterarbeiten können. Das ist keine pauschale Genehmigung für beliebige bislang nicht zugelassene Unterkünfte.
In der Begründung geht es um zusätzliche Zeit für die Klärung des baurechtlichen Status und dauerhafte Bescheide. Die zuständigen Behörden sollen Informationen zum Stand der betreffenden Legalisierungsverfahren einholen. Eine längere Übergangsfrist wäre daher nicht dasselbe wie eine abgeschlossene Legalisierung.
Die vom Minister genannte Größenordnung von rund 15.000 Vermietern bezieht sich auf Ende 2024. Daraus lässt sich weder die genaue Zahl der heute betroffenen Betriebe noch die Zahl einzelner Apartments im Oktober 2026 ableiten.
Eine Nummer je Einheit für das Onlineangebot
Die Artikel 46 bis 49 sehen ein Registrierungsverfahren über das integrierte Tourismus-Informationssystem vor. Für das Angebot auf Kurzzeitvermietungsplattformen soll ein gültiger Registrierungsnachweis je Unterkunftseinheit angegeben werden. Hotels und Campingplätze sind nach der erläuterten Abgrenzung nicht Teil dieser speziellen Kurzzeitvermietungsregel.
Der Vorschlag unterscheidet Registrierung und betriebliche Zulassung. Auch seine Begründung beschreibt den Fall, dass ein Antragsteller zunächst eine Nummer erhält, aber noch den nötigen Bescheid beantragen muss. Die Nummer allein ist deshalb kein Freibrief, ohne weitere erforderliche Zulassung Gäste aufzunehmen. Unrichtige Angaben und fehlende Voraussetzungen sollen überprüft werden können; vorgesehen sind auch Aussetzung oder Entzug der Nummer.
Drei Termine mit unterschiedlicher Bedeutung
Artikel 92 nennt den 1. Januar 2027 als vorgeschlagenen allgemeinen Beginn des neuen Gesetzes. Für die Artikel 46 bis 49 ist der 1. Mai 2027 vorgesehen. Die Regierung verweist daneben auf die bereits seit 20. Mai 2026 anwendbare EU-Verordnung 2024/1028. Diese drei Daten beschreiben unterschiedliche Regelungsebenen und dürfen nicht zu einem einzigen Stichtag verkürzt werden.
Die EU-Verordnung liefert den Rahmen für Datenerfassung und Datenaustausch. Die nun vorgeschlagenen kroatischen Vorschriften regeln unter anderem Verfahren und Zuständigkeiten. Welche Fassung am Ende gilt, wird erst der verabschiedete und veröffentlichte Gesetzestext zeigen.
Was Gastgeber jetzt vorbereiten können
Sinnvoll ist eine geordnete Übersicht über die eigenen Bescheide, die darin bezeichneten Einheiten und die Angaben auf Buchungsplattformen. Wer einen vorläufigen Bescheid hat, sollte dessen Rechtsgrundlage und den Stand des zugehörigen Verfahrens mit der zuständigen Behörde klären. Das hilft unabhängig davon, ob der Vorschlag unverändert verabschiedet wird.
Gäste müssen aus der Meldung keinen pauschalen Verdacht gegen bestehende Buchungen ableiten. Für Gastgeber wiederum ist sie kein Anlass, einem privaten Registeranbieter Geld zu überweisen. Amtliches Registrierungsverfahren, freiwilliger Werbeeintrag und Zulassung der Unterkunft sind verschiedene Dinge. Bei einem konkreten Rechts- oder Fristenproblem ist individuelle fachliche Beratung sinnvoll.
Faktenlage
Quellen & Datenstand
Die Quellen tragen die Fakten. Planungshinweise und Empfehlungen sind redaktionelle Einordnungen von Golden Beach.
- Regierung übermittelt endgültigen Gastgewerbegesetz-VorschlagVlada Republike Hrvatske · 21. Oktober 2026; geprüft 22. OktoberZweite Lesung; historische Größenordnung Ende 2024; Erläuterung der Ziele, keine Verkündung
- Endgültiger Gesetzesvorschlag, Tagesordnungspunkt 3 (DOCX)Regierung / Ministerium für Tourismus und Sport · 21. Oktober 2026Artikel 46–49, 88 und 92 sowie Begründung: Registrierung, vorläufige Bescheide, geplante Inkrafttretensdaten